Die endgültige Stilllegung Ihres Fahrzeuges erfolgt durch Sie selbst in der für Sie zuständigen Zulassungsstelle.
Dieser Vorgang ist unabhängig von der Abgabe bei uns und kann vor oder nach der Anlieferung erfolgen.
Sie stellen Ihr Altfahrzeug bei uns ab (oder wir helfen Ihnen mit unserem Gabelstapler). Wir prüfen die Unterlagen/Angaben und stellen Ihnen eine Quittung aus.
Erst wenn Ihr Fahrzeug in der Zerlegungsstelle angekommen und im Verwertungsprozess steht, wird der Verwertungsnachweis erstellt.
Sie erhalten diesen von uns per Post. Daher benötigen wir bei der Abgabe des Fahrzeuges auch die aktuelle Anschrift des letzten Halters.
Den Verwertungsnachweis sollten Sie mindestens zwei Jahre in Ihren Unterlagen aufbewahren. Er dient Ihnen als Nachweis für eine ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Fahrzeuges.
Aktuell fällt keine Entsorgungspauschale an. Das tatsächliche Gewicht ist bei der Entsorgung von Altkraftfahrzeugen nicht erheblich.
Lediglich Fahrzeugkarossen ohne Motor / Innenleben werden gewogen und nach Gewicht abgerechnet.
Wir dürfen Fahzeuge leider nicht zu uns transportieren. Altfahrzeuge müssen von Ihnen angeliefert werden.